Überhöhungsrampen und Überhöhungsübergänge werden traditionell mit der Begrenzung der maximalen, von der Trassierung hervorgerufenen Wankwinkelgeschwindigkeit dimensioniert. Dies führt auf eine von der Fahrgeschwindigkeit abhängige Limitierung der maximalen Neigung, welche bei üblichen, zum Mittelpunkt symmetrischen geschwungenen Überhöhungsrampen in der Mitte auftritt. Durch Anwendung des Drallsatzes und Auswertung mit üblichen Werten wird gezeigt, dass dieses Kriterium keine physikalische Begründung hat. Dadurch werden aber bei großer Überhöhung geschwungene Rampen im Vergleich zu den fast ausschließlich gebauten geraden Rampen unnötig lang und sind somit nicht konkurrenzfähig. Geschwungene Überhöhungsrampen sollten hingegen im Einklang mit den physikalischen Gesetzen mit einer Begrenzung der Wankwinkelbeschleunigung dimensioniert werden, was auf eine Limitierung der Krümmung der Überhöhungsrampe führt und somit analog zur Trassierung im Grundriss und Höhenbild ist, wo auch die Krümmungen die maßgeblichen Parameter darstellen.