In Deutschland werden im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) überwiegend Triebzüge für die Personenbeförderung genutzt. Für die durch die Aufgabenträger ausgeschriebenen Streckennetze in den Bundesländern wird in der Regel eine netzspezifisch einheitliche Fahrzeugflotte vorgesehen, welche durch das zuständige Eisenbahnverkehrsunternehmen betrieben wird. Die Fahrzeugflotten der Strecken- oder Teilnetze sind bundesweit inhomogen und unterscheiden sich z.B. hinsichtlich Hersteller, (Unter-) Baureihen und Baujahr. Auch wenn in Teilnetzen eines größeren Streckennetzes identische Fahrzeugtypen desselben Herstellers eingesetzt werden, ist eine vollständige betriebsfähige Kupplung (mechanisch, pneumatisch, elektrisch, elektronisch) dieser Fahrzeuge kaum möglich. Durch diese Inkompatibilität lassen sich temporär ausgefallene Fahrzeuge eines Zugverbands nicht ohne Weiteres ersetzen. Diese Situation schränkt den Betrieb erheblich ein und verhindert eine mögliche Kapazitätssteigerung der Netze. Ein besserer Zustand wäre gegeben, wenn sich künftig eine universelle Kuppelbarkeit verschiedener Fahrzeuge realisieren ließe. In diesem Beitrag wird zunächst ein Überblick über die Problematik der Kuppelbarkeit, die betrieblichen Vorteile der universellen Kuppelbarkeit von SPNV-Fahrzeugen sowie die Herausforderungen bei einer angenommenen universellen Kuppelbarkeit gegeben.