Die Definition von verursachungsgerechten und diskriminierungsfreien Trassenentgelten ist das erklärte Ziel der europäischen Richtlinie 14/2001. Mehr als zehn Jahre nach Erscheinen der Richtlinie sind immer noch unzählige Fragen hinsichtlich der tatsächlichen Bedeutung dieser Schlagworte ungeklärt, ein einheitliches Kostenverständnis fehlt gänzlich. Dies führt dazu, dass die europäischen Infrastrukturbetreiber ihren Trassenpreisen weder dieselben Kosten noch dieselbe Kostenzuscheidung zugrunde legen. Diese deutlich unterschiedlichen Trassenpreise und Preisstrukturen sind im intermodalen Wettbewerb ein Nachteil. Die nachstehenden Überlegungen sollen eine Diskussion über anzusetzende Kosten und deren verursachungsgerechte Zuscheidung zu verschiedenen Nutzern im Mischverkehr der europäischen Eisenbahninfrastruktur ermöglichen, die zu allererst auf technischem, betrieblichem und betriebswirtschaftlichem Niveau geführt und erst dann mit verkehrspolitischen Aspekten abgeglichen werden sollten.