Der Bundesrat hat am 22. April 2016 die 10. Eisenbahnrechtsänderungsverordnung (ERÄV) beschlossen. Sie regelt den Umgang mit Umbauten und Modernisierungen an Schienenfahrzeugen neu und schließt eine Lücke in der Zulassungsreform. Der Bundesrat hat damit einen weiteren wichtigen Baustein der Zulassungsreform gelegt. Die Neuregelung beinhaltet nach Ansicht des Verbands der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) klare Verfahren, um über die lange Lebensdauer von 30 bis 40 Jahren Schienenfahrzeuge zeitgemäß anpassen zu können.
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