DB Netz AG plant Anpassung der Trassenentgelte von durchschnittlich 2,4% für 2021
Die DB Netz AG plant eine Entgeltanpassung von je ca. 2,4 Prozent für den Schienengüterverkehr (SGV) und Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) sowie 1,8 Prozent für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu beantragen. Die DB Netz AG hält damit auch in diesem Jahr an der Vorgehensweise fest, Preissteigerungen für Vorhaltung, Modernisierung und Erweiterung des Schienennetzes nicht eins zu eins an die Kunden weiter zu verrechnen. Die Genehmigung der Trassenpreisanpassungen für 2021 wird im Oktober bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragt. Mit einer Entscheidung zu den Entgelten 2021 wird nicht vor Ende November 2019 gerechnet. Die beabsichtigte Anpassung der Entgelte um 2,4 Prozent im SGV und SPFV bezieht sich auf die bei der BNetzA zur Netzfahrplanperiode 2019/2020 beantragten Entgelte. Da die BNetzA diesem Antrag nicht vollumfänglich gefolgt ist, sondern eine Verschiebung vom SGV zu Lasten des SPFV vorgenommen hat, weichen die beantragten und genehmigten Entgelte voneinander ab.