Bundesschienenwegeausbaugesetz: Bahn frei für einfachere Modernisierung des Schienennetzes
Bundestag und Bundesrat haben sich im Vermittlungsausschuss auf die Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes verständigt. Durch die neu geregelte Finanzierung wird es künftig leichter, das Schienennetz zu modernisieren. Zugleich übernimmt der Bund finanzielle Verantwortung für weitere Teile der Schienen-Infrastruktur, etwa Bahnhofsgebäude. Die Allianz pro Schiene sieht im novellierten Bundesschienenwegeausbaugesetz den ersten Schritt für eine weitergehende Reform der komplexen Finanzierung der Schienen-Infrastruktur. Bundestag und Bundesrat müssen der Novelle noch zustimmen. Dies gilt nach der Einigung im Vermittlungsausschuss allerdings als Formsache.
Als besonders erfreulich wertet das gemeinnützige Verkehrsbündnis, dass der Bund künftig auch für die Sanierung und Modernisierung von Empfangsgebäuden an den Bahnhöfen aufkommt. Hier hat erst das Vermittlungsverfahren dazu geführt, dass nun auch dieser Teil der Eisenbahn-Infrastruktur in die Finanzierung einbezogen wird.
Kritisch äußerte sich der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege zu fehlenden Regelungen im novellierten Gesetz für den Schienengüterverkehr. „Die anstehenden Korridorsanierungen der kommenden Jahre bedeuten für Güterbahnen massive Umwege und dadurch Mehrkosten, die weit über das übliche Maß bei Baumaßnahmen im Schienennetz hinausgehen. Wenn die Güterbahnen dafür keinen Ausgleich erhalten, ist das ein enormer Wettbewerbsnachteil im Vergleich zum Straßengüterverkehr. Der Fortbestand vieler Angebote auf der Schiene ist dadurch ernsthaft gefährdet. Und eine Rückverlagerung auf die Straße können wir uns angesichts der enormen Klimaprobleme des Verkehrssektors wirklich nicht leisten.“