Bundesrat stimmt Zulassungsreform für Bahntechnik zu
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2015 dem „neunten Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften“ zugestimmt. Damit wird die erste Stufe der Zulassungsreform für Bahntechnik in Kürze in Kraft treten. Erstmals können in Deutschland damit Prüforganisationen aus der Wirtschaft Zulassungsaufgaben für Bahntechnik übernehmen, so wie es in anderen Branchen, zum Beispiel der Luftfahrt oder der Automobilindustrie, seit langem üblich ist. Bisher lagen alle Prüfaufgaben dafür ausschließlich beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Auf eine Übergangsregelung der Zulassungsreform für Bahntechnik hatte sich der Eisenbahnsektor gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium und dem EBA bereits Ende Juni 2013 geeinigt. Mit dem novellierten Gesetzespaket schafft der Gesetzgeber darüber hinaus auch Klarheit bei der Regulierung von Service-Werkstätten von Bahntechnikherstellern. Obwohl in diesem Fall ein gut funktionierender Wettbewerb vorherrscht, werden Service-Werkstätten reguliert, weil sie per gesetzlicher Definition als Teil der Schieneninfrastruktur betrachtet werden. Diese Regulierung entfällt künftig. Damit kann Bürokratie vermieden und die unternehmerische Freiheit von Bahntechnikherstellern mit Service-Angeboten geschützt werden. In der nun anstehenden zweiten Stufe muss der Bund die Detailregelungen für die praktische Umsetzung der Zulassungsreform auf den Verordnungsweg bringen.
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