Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zum automatisierten Fahren auf der Straße
Das Bundeskabinett hat am 13. April 2016 den Gesetzentwurf zur Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr beschlossen. Damit soll Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme geschaffen werden. Die Systeme müssen den technischen Regelungen der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) entsprechen und so gestaltet sein, dass sie durch den Fahrer übersteuert bzw. abgeschaltet werden können. Ziel des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) ist es, das automatisierte und vernetzte Fahren auf der Straße möglich zu machen. Auf internationaler Ebene setzt sich das BMVI bereits für weitere Änderungen des Wiener Übereinkommens ein. So soll die Begriffsbestimmung des „Fahrers“ so erweitert werden, dass ihm künftig automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug gleichgestellt werden.
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