BMDV passt Anforderungen des Bundesprogramms „Zukunft Schienengüterverkehr“ an
Mit dem Bundesprogramm Z-SGV zur Förderung von Innovationen im Schienengüterverkehr stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) seit 2020 jährlich 30 Mio. € zur Verfügung, um dem Innovationsstau zu begegnen und den Schienengüterverkehr damit effizienter zu machen und seine Logistikfähigkeit zu erhöhen. Ziel ist, Ideen für Modernisierungen im Schienengüterverkehr in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik mit Hilfe der Förderung schneller zur Anwendungsreife und in den Markt zu bringen.
Anfang März 2023 trat eine Änderung der Förderrichtlinie in Kraft, mittels derer eine Kontinuität der Förderung über das zunächst festgelegte Ende der Förderperiode zum 31.12.2024 hinaus sichergestellt wird. Durch die Änderung werden maximale Laufzeiten für die Förderdauer von Vorhaben von bis zu 50 Monaten gewährleistet. Damit können neue Projekte bis zum Ende des Jahres 2024 gestartet werden.
Gleichzeitig hat das BMDV eine Evaluierung des Programms ausgeschrieben, auf deren Basis Anfang 2024 über eine Verlängerung und mögliche Anpassungen des Programms nach 2024 zu entscheiden ist.
Die aktuelle Förderrichtlinie steht unter www.dzsf.bund.de zum Download zur Verfügung.