Bis zu 84 Millionen Euro mehr zur Stärkung des Einzelwagenverkehrs
Das Bundesverkehrsministerium hat die Förderrichtlinie für den Einzelwagenverkehr zusammen mit dem Bundesfinanzministerium um bis zu 84 Mio. Euro verstärkt. Damit entlastet die Bundesregierung die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Einzelwagenverkehr finanziell und setzt somit Anreize zur Sicherung des Einzelwagenverkehrs in der Fläche sowie für zusätzliche Verkehrsverlagerungen hin zur Schiene. Die Förderrichtlinie ist wettbewerbsorientiert gestaltet und steht den Unternehmen im Schienengüterverkehr auf dem bundeseigenen und nicht bundeseigenen Schienennetz offen.
Das Bundesverkehrsministerium geht nun zügig die weiteren Umsetzungsschritte an, damit die Verstärkung am Markt ankommt.
Mit einem Anteil am Schienengüterverkehr von ca. 18 % erfüllt der Einzelwagenverkehr wichtige Grund- und Netzwerkfunktionen mit über 2 000 angefahrenen Güterverkehrsstellen in der Fläche und ist von großer Bedeutung für Branchen wie die Stahl-, Chemie- und Automobilindustrie.