Am 1. Juli 2015 wurde die Lkw-Maut für Lkw ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht auf weitere 1 100 km autobahnähnliche Bundestraßen ausgeweitet. Damit wird die Lkw-Maut nun auf etwa 15 000 km Autobahnen und Bundestraßen erhoben. Seit 1. Oktober 2015 müssen neu auch Lkw zwischen 7,5 und 12 t auf den festgelegten Straßen Maut zahlen. Im Jahr 2018 wird die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.
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