Durch die seit Einführung der EU-Richtlinien 12/2001 [1] bzw. 14/2001 [2] geltenden Rahmenbedingungen für die europäischen Eisenbahnen entsteht für die Infrastrukturbetreiber die Notwendigkeit, das Infrastrukturbenützungsentgelt nicht nur zur Abdeckung der laufenden Kosten des Betriebs, sondern auch zur Bewertung von Qualitätsunterschieden des rollenden Materials und der damit verbundenen unterschiedlichen Kosten heranzuziehen. Der Beschränkung der Kapazität für Neu- und Bestandsstrecken durch hohe Lärmemissionen, insbesondere durch den Güterverkehr in der Nacht, kann ohne merkliche Verbesserung der Güterwagenflotte nur durch die Errichtung teurer Lärmschutzwände entgegengewirkt werden. Die TSI noise [3] (TSI: Technische Spezifikation für die Interoperabilität) erfasst zwar nur Neufahrzeuge, es gilt aber, auch die Bestandsfahrzeuge umzurüsten.
Das vorgestellte Modell zeigt auf, wie unterschiedliche Qualitäten von Güterwagen in der Gestaltung von Trassenpreissystemen diskriminierungsfrei und verursachergerecht berücksichtigt werden können. So können zusätzliche Investitionen durch Umrüstung der Bestandswagen laufleistungsabhängig refundiert (zurückerstattet) werden.