Gleitschutzanlagen werden als sicherheitsrelevante Komponenten einem umfangreichen Zulassungsprozess unterzogen. Die zunehmend verschiedenen Fahrzeugkonzepte erfordern über die reine Komponentenzertifizierung hinaus eine Bewertung der Gleitschutzperformance im Rahmen der Fahrzeugzulassung. Hier stößt die Anwendung des bestehenden Regelwerks zunehmend an seine Grenzen. Mit der Einführung der dritten Ausgabe des UIC-Merkblatts 541-05 sollen diese Schwachstellen behoben werden. Die wesentlichen Änderungen und deren Auswirkungen für die Durchführung von Gleitschutzversuchen bieten auch die Möglichkeiten der Einbindung eines Gleitschutzprüfstandes in den Zulassungsprozess. Trotz vieler Verbesserungen hat das neue UIC-Merkblatt nicht den nötigen Stellenwert, den es bräuchte, um allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit im Zulassungsprozess zu gewähren und Doppelprüfungen zu vermeiden. Dies muss Aufgabe der Überarbeitung der EN 15595 sein.