Das 4. Eisenbahnpaket der Europäischen Union, das ab Juni 2019 in Kraft tritt, vereinheitlicht den Prozess der Genehmigung von Eisenbahnfahrzeugen und führt klare Konzepte, unter anderem für länderübergreifende Genehmigungsverfahren, Fahrzeugtypen mit Varianten und Versionen und Umrüstungen, ein. Der Artikel betrachtet das neue Verfahren aus der Sicht der Benannten Stellen, Bestimmten Stellen und unabhängigen (Sicherheits-) Bewertungsstellen und stellt dar, wie die Stellen durch das neue Verfahren beeinflusst werden. Davon ausgehend werden Wünsche und Ideen an die Hersteller bzw. Umrüster von Fahrzeugen und Genehmigungsbehörden formuliert, mit dem Ziel, die Fahrzeuggenehmigung auch über die direkten rechtlichen Vorgaben des neuen Verfahrens hinaus gemeinsam möglichst effizient zu gestalten.