Bei einem Großprojekt wie dem Gotthard-Basistunnel steht der Ausbruch und Bau des Tunnels (Rohbau) und die bahntechnischen Anlagen (Schienen, Fahrleitung, Sicherungsanlagen etc.) im Fokus, dies sowohl innerhalb der Projektabwicklung als auch im Rahmen des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Berichterstattung.
Neben den bahntechnischen Anlagen sind im Gotthard-Basistunnel noch diverse weitere Anlagen eingebaut, welche für die Einhaltung der Anforderungen an die Personensicherheit im Ereignisfall von entscheidender Bedeutung sind. Diese Anlagen, zu denen z. B. eine Tunnellüftungsanlage, diverse Türen und Tore oder die Raumlufttechnischen Anlagen zählen, sind nicht direkt für den sicheren Eisenbahnverkehr erforderlich und in der Regel erst in Bahntunneln mit großer Länge (>10 km) von Relevanz. Diese Anlagen können somit als „tunnelspezifische Anlagen“ bezeichnet werden.
Für das Gesamtwerk Gotthard-Basistunnel haben die tunnelspezifischen Anlagen eine große Bedeutung. Analog zu den bahntechnischen Anlagen müssen auch für diese Anlagen die Anforderungen gemäß EN 50126 umgesetzt werden. Im Hinblick auf die Projektierung, Ausführung, Inbetriebsetzung, Nachweisführung etc. dieser Anlagen gelten somit die gleichen Maßstäbe wie für die bahntechnischen Anlagen.