Im Rahmen des Genehmigungsprozesses von Schienenfahrzeugen mit Wasserstofftechnik muss die CSM VO [1] im erweiterten Umfang auch auf die Gefährdungen aus dieser neuartigen Technologie angewendet werden, da es gegenwärtig noch kein spezifisches, auf den Bahnsektor ausgerichtetes Regelwerk gibt. Der überwiegende Teil der dabei ermittelten Gefährdungen kann durch Anwendung existierender Regelwerke aus anderen Branchen in Kombination mit den existierenden bahnspezifischen Normen beherrscht werden. Die verbleibenden Gefährdungen sind durch individuelle Maßnahmen und Prüfmethoden bis auf ein akzeptables Restrisiko abzusichern. Dabei ist die Vorgehensweise noch nicht einheitlich geregelt. Aus diesem Grund besteht ein dringendes Erfordernis zur Entwicklung von Regelwerken für die Auslegung und Prüfung von Wasserstoffsystemen zur elektrischen Energieerzeugung bei Schienenfahrzeugen. Auf Basis bisheriger und laufender Projekte sind hierzu bereits Aktivitäten angestoßen. Bis Ergebnisse dazu vorliegen müssen bestehende Anforderungslücken identifiziert und individuell geschlossen werden.