Radsatzwellen mit Längsbohrung in Schienenfahrzeugen sind hochbelastete sicherheitskritische Bauteile. Daher werden bei der Deutschen Bahn AG Radsatzwellen mit Längsbohrung einer regelmäßigen Ultraschallprüfung unterzogen. Dies geschieht überwiegend mit mechanisierten Ultraschallprüfsystemen (HPS-Anlagen), welche so parametriert sind, dass sie Risse ab einer Tiefe von 2 mm über die gesamte Radsatzwelle sicher detektieren. Das Prüfintervall ist dabei spezifisch für jeden Radsatzwellen-Typ und wird in der Regel durch bruchmechanische Methoden bestimmt.
Im Vergleich zur Neukonstruktion der Radsatzwelle stellt die Absenkung der Fehlernachweisgrenze ein deutlich kostengünstigeres und schneller umsetzbares Verfahren zur Prüfintervallverlängerung dar. Das Verfahren, welches im Artikel beschrieben wird, ist durch die folgenden Nachweise gestützt:
- die bruchmechanische Berechnung,
- die Ermittlung der Position mit dem schlechtesten Fehlernachweis im Bereich der abgesenkten Nachweisgrenze,
- dem POD-Nachweis – (POD – „Probability of Detection“ – Auffindwahrscheinlichkeit).