Die Lärmsituation an älteren hoch frequentierten Bestandsstrecken für Güterverkehr ist aus Sicht des Gesundheitsschutzes bereits heute teilweise unverantwortbar. Ursache hierfür sind unzureichende gesetzliche Regelungen. Insbesondere fehlt es an übergreifenden verbindlichen immissionsseitigen Lärmgrenzwerten.
Neben Verkehrszuwächsen werden auch die Fahrzeugemissionen im Realbetrieb nur unzureichend berücksichtigt. Die Dimensionierung von Lärmschutz allein anhand von statischen Lärmprognosen wie auch die Berechnung lärmabhängiger Trassenpreise oder die Ableitung betriebsbeschränkender Maßnahmen nach einem theoretischen und statischen Fahrzeugzustand, gewährleistet kein dauerhaft gleichwertiges Lärmschutzniveau. Hierzu bedarf es eines flächendeckenden Lärmmonitorings.
Darüber hinaus sind auf nationaler Ebene Regelungen für betriebsbeschränkende Maßnahmen für laute Güterwagen zu erlassen. Auf europäischer Ebene sind die Fahrzeugemissionen weiter abzusenken sowie die Lärmminderungsplanung zu stärken.