Mit der Einführung des 4. Eisenbahnpakets am 16.06.2020 steht dem deutschen Sektor eine eher revolutionäre Änderung bei der Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen bevor. Die mit der Zulassungsreform der vergangenen sieben Jahre in Deutschland etablierten und geschätzten Errungenschaften wie die Regelwerksfestschreibung, die Serienzulassung, die Zulassung von Änderungen an Bestandsfahrzeugen sowie die Interim-DeBos (Anerkannte Organisationen zur Prüfung für die Zulassung von Fahrzeugen, DeBo – Designated Body) werden neu geregelt oder ersetzt. Das 4. Eisenbahnpaket folgt dem new approach (neues Konzept für die Produktkonformität in der Europäischen Union). Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen in dem ab 16.06.2020 in Deutschland geltenden Verfahren sowie erste Erfahrungen der europäischen Eisenbahnagentur ERA werden vorgestellt sowie Herausforderungen aus heutiger Sicht aufgezeigt.