Zur Umsetzung des “Eisenbahnpakets der EU” von 2001 wurde auf europäischer Ebene die Einführung eines Anreizverfahrens beschlossen. Mit dessen Hilfe sollen die Schwachpunkte bezüglich Verspätungen auf Seiten der Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnverkehrunternehmen aufgezeigt werden und ein Anstoß zu deren Beseitigung gegeben werden. Grundlage für dieses Anreizverfahren ist die Erfassung von Verspätungen und deren Ursachen. Neben der Erfassung und Qualitätssicherung der Daten wird ein Modell zur möglichst gerechten Festlegung von Bonus- und Maluszahlungen entwickelt. Das Anreizverfahren soll nicht zu überzogenen Strafzahlungen führen, erst recht keine Kompensation für entstandene wirtschaftliche Nachteile eines Beteiligten sein. Daher muss die Höhe der Bonus-/Maluszahlungen in erträglicher Größenordnung liegen. Es soll auch vermieden werden, dass der Aufwand für ein solches Anreizverfahren dessen Nutzen überschreitet. Ob dieses Ziel erreicht wird, ist jedoch fraglich.