Beginnend mit den „Römischen Verträgen“, stellt der Beitrag die historische Entwicklung in Europa dar, durch die zunächst der Schienengüterverkehr, aktuell auch der Schienenpersonenverkehr liberalisiert und harmonisiert werden soll. Die wichtigsten europäischen Gesetzegebungsmaßnahmen bilden dabei die Richtlinien der drei sogenannten „Eisenbahnpakete“. Abschließend referiert der Beitrag politische Positionen zum dritten Eisenbahnpaket und weist auf die Notwendigkeit hin, die europäischen Märkte durch die technische Interoperabilität der Schienensysteme weiter zu öffnen.