Bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist der Regelzuschlag als gleichmäßig verteilter Fahrzeitzuschlag angeordnet. Bei einer Störung am Ende einer Strecke vor einem Halt ist die Möglichkeit zum Ausgleich einer erfahrenen Verspätung bereits verstrichen und die Zugfahrt wird sowohl verspätet ein- als auch ausfahren. Dieser Zustand kann verhindert werden, wenn der Regelzuschlag als Haltezeitzuschlag angeordnet wird. Umfangreiche Untersuchungen mit Hilfe der Eisenbahnbetriebssimulation haben ergeben, dass diese veränderte Anordnung zu einer deutlichen Erhöhung der Pünktlichkeit (25 % weniger Verspätungszuwachs) bei gleichzeitiger Reduzierung der planmäßigen Beförderungszeit und konstanter planmäßiger Leistung führt. Wird dabei der Haltezeitzuschlag zeitlich nach der planmäßigen Haltezeit angeordnet, erhöht sich die Ankunftsverspätung am Halt. Um dies zu vermeiden, wird der Haltezeitzuschlag zeitlich vor dem planmäßigen Halt angeordnet. Die planmäßige Ankunft für den Triebfahrzeugführer ist dann die Zeit vor dem Haltezeitzuschlag, während dem Fahrgast die Zeit nach dem Haltezeitzuschlag veröffentlicht wird. Für die DB AG bedeutet das die Unterscheidung zwischen einem betrieblichen und einem veröffentlichten Fahrplan.