Mit der voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 anstehenden Verabschiedung der Neufassung der Transeuropäischen Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (TEIV) als Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) werden technische Prüfungen vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auf private Stellen, sogenannte Bestimmte Stellen, verlagert. Außerdem wird der Markt für Benannte Stellen in Deutschland geöffnet. Das EBA bietet interessierten Stellen im Vorgriff auf die Verabschiedung der EIGV eine freiwillige Kompetenzfeststellung an. Damit soll sichergestellt werden, dass der Übergang von dem bestehenden Zulassungsregime der TEIV zum neuen Verfahren nach der EIGV möglichst reibungslos gestaltet wird.