In den Verkehrswissenschaften und der Verkehrswirtschaft wird regelmäßig die Benachteiligung des Schienenpersonenfernverkehrs gegenüber dem Luft- und Fernlinien-/Reisebusverkehr in Bezug auf die Anlastung der Kosten für die Nutzung der Infrastrukturen und der Energie (Strom, Kerosin bzw. Diesel) moniert. Die Betreiber von Nachtreisezügen verweisen ebenfalls auf die schwierige Wettbewerbssituation und fordern beispielsweise das Angleichen von Infrastrukturnutzungsentgelten oder Steuerbelastungen. Das Auswerten themenbezogener Fachbeiträge hat jedoch gezeigt, dass es an einem, auf quantitative und vor allem objektiv vergleichbare Kenngrößen gestützten Vergleich der Infrastrukturnutzungs- und Energiekosten der einzelnen Verkehrsträger bzw. -mittel mangelt. Von daher wurde im Rahmen des Forschungsprojekts zur Entwicklung von innovativen Geschäftsmodellansätzen für den transeuropäischen Nachtreisezugverkehr ein derartiger Vergleich durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass der Schienenpersonenfernverkehr und auch der europäische Nachtreisezugverkehr nicht zwingend einem intermodalen Wettbewerbsnachteil in Bezug auf die beiden vorgenannten Kostenarten unterliegen müssen.