Radsatzwellen werden nach dem Dauerfestigkeitskonzept ausgelegt. Messungen zeigen, dass sich Situationen ergeben können, bei denen ein Dauerfestigkeitsnachweis nicht mehr geführt werden kann. Damit gewinnt der Betriebsfestigkeitsnachweis unter geeigneter Berücksichtigung des Zusammenwirkens von Biege- und Torsionsbeanspruchung an Bedeutung. Aktuelle Analysen zeigen, dass die dabei derzeit gewählte Formulierung des Gesamtausnutzungsgrades in derzeit gängigen Auslegungsrichtlinien durch die mehrachsige Beanspruchung unangemessen konservativ ist. Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der Formulierung des Gesamtausnutzungsgrades kann die Beanspruchbarkeit der Radsatzwelle unter betrieblichen Belastungen signifikant erhöht werden. Das ist relevant, da z.B. bei Lokomotiven eine Veränderung des berechneten Gesamtausnutzungsgrades um 10 % in der Radsatzwelle einer Änderung der zulässigen Radsatzlast von ca. 2 t entspricht.