Das vierte Eisenbahnpaket lässt für beteiligte Akteure im Neu- sowie Umbau von Schienenfahrzeugen nichts an Komplexität zu wünschen übrig. Die aus dem Sammelsurium an Regelwerken (Eisenbahnrecht, Technische Kompatibilität, Eisenbahnsicherheit) projektspezifisch anwendbaren Anforderungen müssen korrekt identifiziert und ihre Umsetzung überwacht werden. Dazu ist ein strukturiertes und prozessorientiertes Vorgehen im Zulassungsmanagement des Antragstellers unerlässlich. Die Vorgaben gelten unabhängig von Projektumfang und sind durch gesetzlich verankerte Rolleninhaber zu erfüllen. Eine stammdatengepflegte Datenbank zur Umsetzung des vorgeschriebenen Anforderungsmanagements kann wesentlich zum Projekterfolg in Genehmigungsvorhaben beitragen. Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen ist dennoch ein aufwendiges Unterfangen geworden. Seitens der gesetzgebenden Stellen und Behörden sollten weitere Vereinfachungen für den Fahrzeuggenehmigungsprozess auf den Weg gebracht werden.