Im Jahr 2000 waren in der Schweiz rund 265 000 Menschen schädlichem oder lästigem Eisenbahnlärm ausgesetzt. Zu ihrem Schutz wird seit 2001 ein umfassendes Lärmsanierungskonzept zur Lärmreduzierung umgesetzt, das im Jahr 2015 zum Abschluss kommt. Es beinhaltet vor allem Maßnahmen am Rollmaterial, die Realisierung von Lärmschutzwänden und den Einbau von Schallschutzfenstern. Damit können unter weitgehender Einhaltung der Fristen und der ursprünglich geschätzten Kosten rund 170 000 Menschen vor übermäßigem Eisenbahnlärm geschützt werden. Das im Gesetz formulierte Minimalziel zur Anzahl der zu schützenden Personen wird jedoch knapp verfehlt. Die Schweiz hat deshalb weitere Maßnahmen beschlossen. Die Lärmemissionen der Eisenbahn werden prioritär durch die Einführung von Emissionsgrenzwerten für bestehende Güterwagen ab 2020, ergänzende Maßnahmen an der Fahrbahn und die Förderung von lärmarmem Rollmaterial und lärmarmer Infrastruktur weiter reduziert. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen stehen 210 Mio. Schweizer Franken zur Verfügung. Mit der Ergänzung des Lärmsanierungskonzepts können zusätzlich über 50 000 Personen vor Eisenbahnlärm, der die Immissionsgrenzwerte übersteigt, geschützt werden.