Was tun, wenn ein Hersteller sein neues Schienenfahrzeug für eine Geschwindigkeit von 245 km/h zulassen möchte? Für die fahrtechnische Prüfung kommen hierzulande dann nur die wenigen Schnellfahrtstrecken (SFS) mit einer Oberleitung in Regelbauweise RE 250 oder höher in Frage. Das begrenzt die Auswahlmöglichkeiten für Teststrecken und wirkt sich somit nachteilig auf Organisation, Logistik, Ablauf und Kosten aus. TÜV SÜD Rail und RailAdventure haben Lösungen entwickelt, um die zugelassene Höchstgeschwindigkeit des Oberleitungstyps RE 200 mod für Testfahrten sicher zu überschreiten.