Neben der Kostenwirksamkeit ermöglicht die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wie Ressourcenschonung, Energieeffizienz, Flächenverbrauch, CO2-Vermeidung und -Verlagerungswirkungen eine ganzheitliche Bewertung von Investitionen und Folgekosten. Am Beispiel der Wiener Linien wird gezeigt, dass eine Kapazitätssteigerung der Linie U6, der kapazitativ gleichwertige Ausbau des Straßenbahnnetzes oder das S-Bahn-Paket unzureichende Entlastungswirkungen bringen. Das Linienkreuz U2/U5 stellt die zukunftsorientierteste Maßnahme dar, um das steigende Fahrgastaufkommen im Netz aufgrund von Stadtwachstum, der Siedlungsdynamik im Umland und den Verbesserungen für ÖV-PendlerInnen (ÖV – Öffentlicher Verkehr) langfristig zu bewältigen. Durch die Erweiterung der Bewertung um soziale und ökologische Überlegungen im Sinne der Smart-City-Strategie und die entsprechende Auswahl von Kriterien wird die Bedeutung der Maßnahmenumsetzung untermauert.