Wenn Rettungskräfte im Interventionsfall in einem Tunnel das Abschalten und Erden der Bahnstromversorgung fordern, muss gewährleistet sein, dass die betroffenen Abschnitte der Oberleitung vor dem Betreten des Tunnels abgeschaltet und geerdet wurden. An den Tunneleingängen und im Tunnelinneren in der Nähe der Trennstellen müssen Erdungsvorrichtungen vorhanden sein. Dabei muss es sich entweder um manuell von den Rettungsdiensten anzubringende oder fernbediente ortsfeste Vorrichtungen handeln [2]. Dieser Beitrag beschreibt die Anforderungen der SBB an eine fernbedienbare Erdungseinrichtung und das Prozedere der Typenzulassung beim Bundesamt für Verkehr.