Die schon 1991 begonnenen Arbeiten zu einer europäischen Norm zum vorbeugenden Brandschutz in Schienenfahrzeugen haben bis 2004 weder zu ratifizierungsfähigen Entwürfen noch zu einem verabschiedeten Normenwerk geführt. Vor dem Hintergrund einer Reihe von Bränden in Schienenfahrzeugen mit Personenschäden hat daher das Eisenbahn-Bundesamt die Erarbeitung eines zwischenzeitlichen Regelwerks zur brandschutztechnischen Beurteilung von Schienenfahrzeugen im Rahmen der Abnahme nach § 32 EBO initiiert. Dieses seit dem 1. Juni 2006 gültige und auch von der Deutschen Bahn AG und der Bahnindustrie in Deutschland getragene Regelwerk soll entsprechend dem Stand der Technik bis zum Erscheinen einer europäischen Norm fortgeschrieben werden. Über den Aufbau und die in dem Regelwerk berücksichtigten brandschutztechnischen und betrieblichen Aspekte wird berichtet.