Mehrkrafttriebfahrzeuge und batterieelektrische Triebzüge bieten die Möglichkeit, die Traktionsart in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von elektrischer Energie aus der Oberleitung zu wechseln. Der Wechsel der Traktionsart kann sowohl während eines Haltes, als auch während der Fahrt erfolgen. Der Wechsel der Traktionsart mit Angaben zur Örtlichkeit ist bei der Trassenbestellung zu berücksichtigen. Die Information zum Wechsel der Traktionsart mit Angaben zur Örtlichkeit erfolgt mittels Fahrplanunterlage an alle Beteiligten. Für den Wechsel der Traktionsart während der Fahrt sind die Systemwechselpunkte durch den Triebfahrzeugführer entsprechend zu beachten. Im Störungsfall ist eine direkte Kommunikation zwischen Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter unerlässlich.