Die Betriebssicherheit eines Verkehrssystems beruht auf dem sicheren Funktionieren der technischen Komponenten und dem sicheren Handeln der Menschen. Die im Bahnwesen heute vielfach nach den CENELEC-Normen EN 50126 und EN 50129 geführten Sicherheitsnachweise haben eine starke Orientierung auf technische Komponenten. Organisatorische Aspekte wie z. B. die Entwicklung und Überprüfung betrieblicher Regelwerke stehen dagegen im Hintergrund. Wegen der nicht zu unterschätzenden Relevanz menschlicher Einflüsse erscheint es angebracht, Fragen der Sicherheit nicht nur aus „Herstellersicht“, sondern auch aus der ganzheitlichen Sicht eines für die Sicherheit verantwortlichen Betriebsleiters zu betrachten. Aufgrund des dazu erforderlichen hohen Abstraktionsgrades bei der Ermittlung der betrieblichen Gefährdungen bietet es sich an, die betrieblichen Funktionen und Gefährdungen allgemeingültig für spurgeführte Verkehrssysteme zu beschreiben und erst zur Ermittlung der Folgen die verkehrssystemspezifischen und betrieblichen Parameter einfließen zu lassen. Dieses Vorgehen führt zu einheitlich definierten Funktionsebenen, auf denen beispielsweise im Rahmen von Sicherheitsnachweisen über Verkehrssystemgrenzen hinweg qualitative und quantitative Vergleiche der jeweiligen organisatorischen und technischen Lösungen geführt werden können.