Die Eisenbahnrichtlinie und die darunter liegenden Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität beschreiben die Anforderungen an Schienenfahrzeuge, wobei die technischen Details üblicherweise Inhalt der europäischen Normen sind, die als Referenz in der TSI angegeben werden. Im Falle der Festigkeitsbewertung erfolgt dies durch die Referenz auf die Normen EN 12663-1 und EN 12663-2 [1, 2]. In diesem Artikel soll aufgezeigt werden, wie unterschiedlich die Nachweisführung durch den Hersteller gestaltet wird und welche Unterlagen aus Sicht der benannten Stelle für die Beurteilung unbedingt zur Verfügung stehen sollen. Dabei wird auf eine Reihe von Erfahrungen mit Zertifizierungen im Bereich Güterwagen und Personenwagen zurückgegriffen. Anhand von praktischen Beispielen soll ein Weg aufgezeigt werden, der es einerseits der benannten Stelle ermöglicht, ihrer Aufgabe nachzukommen, der aber andererseits auch zeigen soll, wie unnötiger Aufwand in der Nachweisführung zu vermeiden ist.