Die Wirkung der Technologie der Schienenstegabschirmung ist im Vergleich zu jener der Schienenstegdämpfer wesentlich weniger von der im tatsächlichen Gleis angetroffenen Gleisabkling-rate abhängig. Als Grenzwert für die praktische Wirksamkeit solcher Systeme hat die DB AG in einer Ausschreibung im Jahr 2011 den Wert einer Gleiabklingrate von 2 dB/m für eine Lärmreduktion größer gleich 2 dB vorgegeben. In der Praxis liegen die Gleisabklingraten auf stark befahrenen Strecken der DB AG in der Regel über einem Wert von 2 dB/m und überschreiten somit den vorgegebenen Grenzwert für effektive Lärmreduktion durch bekannte Technologien der Masse-Feder-Systeme. In einem Feldversuch bei der DB AG wurde 2011 nachgewiesen, dass ein Schienenstegabschirmungssystem auch noch bei Werten über 2 dB/m Gleisabklingrate eine gute Lärmreduktion im Gesamtgeräuschpegel der Bahn zeigt.