Der Einsatz von aktiven Brandbekämpfungssystemen in Schienenfahrzeugen ist ein zulässiges und probates Mittel, um z. B. Brandschutztüren zu kompensieren. Auch Brandschutzsysteme in Tunneln und auch in unterirdischen Stationen können von aktiven Brandbekämpfungssystemen profitieren, indem diese mit geringerer Leistung ausgelegt werden können, da von einer geringeren Wärmefreisetzungsrate der Fahrzeuge ausgegangen werden kann.