„Strategie Leise Schiene“ vorgestellt – Fahrverbot für laute Güterwagen ab 2020
Am 9. März 2016 hat Bundesminister Dobrindt die „Strategie Leise Schiene“ des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) vorgestellt. Ziel ist es, mit Investitionen von 1 Mrd. € den Schienenlärm bis zum Jahr 2020 zu halbieren und so durch eine breite Akzeptanz den klimaschonenden Güterverkehr zu stärken.
Die Strategie besteht aus drei wesentlichen Elementen:
1. Fördern: Mehr Innovation und leisere Züge im Projekt „Innovativer Güterwagen“. Bis zum Jahr 2018 sollen Prototypen für neue Güterwagen gebaut und getestet werden, die leiser, energiesparender, umweltschonender und wirtschaftlicher sind als die heutigen Wagen. Für das Projekt stellt der Bund 30 Mio. € aus den Zukunftsinvestitionen bereit. Innovativer Lärmschutz am Gleis: Der Bund fördert die Erprobung neuer Lärmschutztechnologien an Teststrecken der DB. Entwickler und Hersteller können ihre Ideen, Technologien und Produkte direkt am Gleis testen. Innovationsprämie für besonders leise Güterwagen: Die Anschaffung neuer Güterwagen, die europäische Lärmschutzstandards unterschreiten, wird gefördert. Umrüstung Güterwagen auf Flüsterbremsen: Bis zum Jahr 2020 stellt das BMVI dafür bis zu 152 Mio. € bereit. Zur Umrüstung sind über 163 000 Güterwagen angemeldet. Lärmmessungen werden eingeführt, um den Fortschritt der Umrüstung zu dokumentieren. Dazu werden Messstellen an aufkommensstarken Hauptstrecken erreichtet. Lärmabhängige Trassenpreise: Laute Züge zahlen seit dem Jahr 2013 für die Nutzung der Trassen mehr als leise. Das System setzt einen zusätzlichen Anreiz für die Umrüstung.
2. Ertüchtigen: Mehr Investitionen an der Strecke: Mehr Mittel für freiwillige Lärmsanierung an bestehenden Strecken. Die Mittel werden ab 2016 auf jährlich 150 Mio. € erhöht. Gefördert werden z. B. innovative Lärmschutzmaßnahmen, Schallschutzwände oder Schallschutzfenster.
3. Regulieren: Strengere Vorschriften. Ab dem Jahr 2020 soll es ein Fahrverbot für laute Güterwagen geben. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch Güterwagen das deutsche Schienennetz befahren dürfen, die die Lärmschutzstandards erfüllen. Dafür wird ein Gesetz auf den Weg gebracht. Abschaffung Schienenbonus: Seit 1.1.2015 gelten bei Neu- und Ausbau von Schienenstrecken strengere Lärmschutzwerte. Besserer Schutz bei Lärmsanierung: Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenstrecken müssen seit 1.1.2015 um 5 dB(A) besser sein. Durch die Absenkung der Auslösegrenzwerte um 3 dB(A) haben zudem mehr Anwohner an Bestandsstrecken Anspruch auf Lärmschutz.
Der Ersatz alter Wagen durch neue soll mit einer Innovationsprämie unterstützt werden. Bisher wird nur die Umrüstung gefördert. Der Verband der Güterwagenhalter in Deutschland geht allein bei seinen Mitgliedsunternehmen von einem Investitionsbedarf von 4 Mrd. € für 40 000 neue Wagen aus.
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