Bahn erhält Genehmigung für Verlegung der Fluchttreppenhäuser im künftigen Hauptbahnhof Stuttgart
Das Eisenbahn-Bundesamt hat der DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH den Beschluss für die 18. Planänderung „Änderung Fluchtwege“ im Planfeststellungsabschnitt 1.1 „Talquerung mit Hauptbahnhof“ zugestellt. Der Planänderungsbeschluss genehmigt im Wesentlichen die Verschiebung der Fluchttreppenhäuser von den Bahnsteigen in den Nordkopf und in den Südkopf des künftigen Hauptbahnhofs. Auf Basis der 18. Planänderung werden nun im Bereich des Nordkopfs in direkter Verlängerung der vier Bahnsteige zwischen den Tunnelinnenwänden die neuen Fluchttreppen errichtet. Über je eine Türanlage pro Bahnsteig führen vier Treppen unmittelbar durch vier separate bodengleiche Öffnungen in den Bereich der Freianlagen des Kurt-Georg-Kiesinger-Platzes. Im Bereich des Südkopfs werden ebenfalls in direkter Verlängerung der vier Bahnsteige zwischen den Tunnelinnenwänden die neuen Fluchttunnel angeordnet. Die Treppen führen in den Bereich des Eingangs an der Gitterschale an der Stadtbahnhaltestelle „Staatsgalerie“.