Sowohl in nationalen als auch in europäischen Vorschriften und Regeln der Technik sind Vorgaben zur Installation von Brandmelde- und Brandbekämpfungssystemen in Schienenfahrzeugen enthalten. Diese beinhalten jedoch keine Anforderungen in Bezug auf die Nachweisführung zur Funktionalität, Wirksamkeit und Zuverlässigkeit dieser Systeme. Hierfür wurden von der „Arbeitsgemeinschaft Brandmelde- und Brandbekämpfungstechnik in Schienenfahrzeugen (ARGE)“ Richtlinien erarbeitet, die in diesem Beitrag vorgestellt werden. Die Erfahrungen der Anwendung haben gezeigt, dass die Nachweisverfahren praktikabel, mit verhältnismäßigem Aufwand durchführbar und erforderlich sind. Die ARGE-Richtlinien haben eine große Akzeptanz erreicht und sind nun ein wichtiger Baustein für die brandschutztechnische Bewertung im Zulassungsprozess von Schienenfahrzeugen.