Der Bundestag hat am 30.3.2017 das Gesetz zum automatisierten Fahren beschlossen. Es schafft die Voraussetzung für den Einsatz von hoch- und vollautomatisierten Fahrsystemen im Straßenverkehr. Künftig können Fahrzeuge im Einsatz sein, bei denen ein Autopilot unter bestimmten Voraussetzungen zeitweise die Steuerung übernimmt. Die Bundesregierung will hiermit einen Beitrag dazu leisten, Deutschland zum weltweiten Leitmarkt für diese Technologie zu machen. Rechtstechnisch erfolgt dies über Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Das Gesetz hat weitreichende Auswirkungen für Verbraucher und Wirtschaft. Eine kritische Übersicht anhand von fünf Fragen und Antworten, die sich mit Einschränkungen auch für den vollautomatischen Schienenverkehr ergeben.